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Umzug – Betriebskostenabrechnung: verstehen, prüfen, Fristen

Eine transparente Betriebskostenabrechnung hilft, Nebenkosten nachzuvollziehen und Fehler früh zu erkennen.

Betriebskostenabrechnung: wichtig nach dem Umzug

Nach einem Umzug erhalten viele Mieterinnen und Mieter noch eine Betriebskostenabrechnung für die alte Wohnung. Diese Abrechnung kann zu einer Nachzahlung oder zu einem Guthaben führen. Umso wichtiger ist es, die Angaben genau zu prüfen und zu verstehen.

Weitere hilfreiche Themen rund um den Umzug findest du in unserem ±«³¾³ú³Ü²µ²õ²õ±ð°ù±¹¾±³¦±ð-ܲú±ð°ù²ú±ô¾±³¦°ì.


Was gehört zur Betriebskostenabrechnung?

Die Betriebskostenabrechnung – oft auch Nebenkostenabrechnung genannt – listet alle umlagefähigen Kosten auf, die im Abrechnungszeitraum entstanden sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Heiz- und Warmwasserkosten
  • Wasserversorgung und Entwässerung
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung
  • Hausreinigung und Gartenpflege
  • Beleuchtung von Gemeinschaftsflächen

Nicht umlagefähig sind dagegen Reparaturen, Instandhaltung oder Verwaltungskosten.


Abrechnungszeitraum und Fristen

Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate. Vermieter müssen die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende dieses Zeitraums zustellen. Erfolgt die Abrechnung später, können Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden.

Für Mieter gilt: Nach Erhalt der Abrechnung besteht meist eine Frist von zwölf Monaten, um Einwände zu erheben.


Betriebskostenabrechnung nach dem Auszug

Auch nach dem Auszug bleibt die Betriebskostenabrechnung relevant. Du hast weiterhin Anspruch auf eine korrekte Abrechnung – unabhängig davon, ob du noch in der Wohnung lebst. Ein Guthaben muss dir ausgezahlt werden, eine berechtigte Nachzahlung ist zu leisten.

Achte darauf, dem Vermieter deine aktuelle Adresse mitzuteilen, damit dich die Abrechnung erreicht.


Häufige Fehler in Betriebskostenabrechnungen

Nicht jede Abrechnung ist korrekt. Häufige Fehler sind:

  • falsche Verteilerschlüssel
  • nicht umlagefähige Kosten
  • Rechenfehler
  • unklare oder fehlende Erläuterungen

Eine sorgfältige Prüfung lohnt sich – besonders bei hohen Nachzahlungen.


Betriebskostenabrechnung richtig prüfen

Vergleiche die Abrechnung mit deinem Mietvertrag und prüfe, ob alle Kostenarten dort vereinbart sind. Bei Unklarheiten kannst du Einsicht in die Originalbelege verlangen oder fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.

So stellst du sicher, dass du nur das zahlst, wozu du tatsächlich verpflichtet bist.


Häufige Fragen zur Betriebskostenabrechnung

Was ist eine Betriebskostenabrechnung?

Die Betriebskostenabrechnung zeigt, welche Nebenkosten im Abrechnungszeitraum angefallen sind und wie sie auf die Mietparteien verteilt werden.

Welche Kosten dürfen abgerechnet werden?

Nur umlagefähige Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr oder Hausreinigung – keine Reparaturen oder Verwaltungskosten.

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung vorliegen?

Vermieter müssen die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.

Was kann ich tun, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist?

Du kannst der Abrechnung widersprechen und Einsicht in die Belege verlangen. Oft lohnt sich eine genaue Prüfung.

Muss ich eine Nachzahlung sofort leisten?

In der Regel ja, sofern die Abrechnung korrekt ist. Bei Zweifeln solltest du jedoch zunächst fristgerecht Einwände erheben.

Themen dieses Artikels

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