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Umzug – Kündigung des Mietverhältnisses: Fristen, Form & Tipps

Die rechtzeitige und korrekte Kündigung des Mietverhältnisses ist ein wichtiger Schritt beim Umzug.

Kündigung des Mietverhältnisses: gut vorbereitet ausziehen

Wer umzieht, muss in der Regel das bestehende Mietverhältnis kündigen. Damit die Kündigung wirksam ist und keine unnötigen Kosten entstehen, sollten Fristen, Formvorgaben und vertragliche Regelungen genau beachtet werden.

Weitere hilfreiche Themen rund um den Umzug findest du in unserem ±«³¾³ú³Ü²µ²õ²õ±ð°ù±¹¾±³¦±ð-ܲú±ð°ù²ú±ô¾±³¦°ì.


Kündigungsfrist richtig berechnen

Für Mieter gilt in den meisten Fällen eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Entscheidend ist der Zugang der Kündigung beim Vermieter. Geht das Schreiben zu spät ein, verlängert sich das Mietverhältnis um einen weiteren Monat.

Beispiel: Geht die Kündigung am 4. Mai zu, endet das Mietverhältnis erst zum 31. August.


Die richtige Form der Kündigung

Die Kündigung des Mietverhältnisses muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Alle im Mietvertrag genannten Mieter müssen unterschreiben.

Elektronische Kündigungen per E-Mail, Fax oder Messenger sind rechtlich nicht wirksam.


Ordentliche und außerordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Eine außerordentliche Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei erheblichen Mängeln oder wenn die Wohnung dauerhaft nicht nutzbar ist.

In solchen Fällen sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.


Sonderkündigungsrechte beachten

Sonderkündigungsrechte bestehen nur in bestimmten Situationen, zum Beispiel bei Mieterhöhungen oder Modernisierungsmaßnahmen. Ein geplanter Umzug allein begründet kein Sonderkündigungsrecht.

Prüfe daher genau, ob in deinem Fall ein Sonderkündigungsrecht greift.


Typische Fehler bei der Kündigung vermeiden

Häufige Fehler sind:

  • falsche oder fehlende Unterschriften
  • zu später Zugang beim Vermieter
  • Kündigung in falscher Form
  • unklare Angaben zum Mietende

Eine sorgfältig formulierte und rechtzeitig versendete Kündigung verhindert spätere Streitigkeiten.


Häufige Fragen zur Kündigung des Mietverhältnisses

Welche Kündigungsfrist gilt für Mieter?

In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.

In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist nicht ausreichend.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung ist eine fristlose oder verkürzte Kündigung, die nur bei besonderen Gründen wie schwerwiegenden Mängeln möglich ist.

Gilt die Kündigungsfrist auch bei einem Umzug?

Ja, ein Umzug allein ändert nichts an der Kündigungsfrist. Sonderkündigungsrechte gelten nur in bestimmten Ausnahmefällen.

Wann gilt die Kündigung als zugegangen?

Die Kündigung gilt als zugegangen, sobald sie dem Vermieter nachweislich vorliegt – nicht erst beim Absenden.

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