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10 häufig gestellte Fragen von Mietern

Gut vorbereitet in die Wohnungssuche starten: Diese 10 Fragen helfen Mietern, ihre Rechte zu kennen und passende Wohnungen schneller zu finden.

Der Wohnungsmarkt ist in vielen Städten hart umkämpft – umso wichtiger ist es, gut vorbereitet in die Wohnungssuche zu starten. Egal, ob es um die richtige Bewerbung, rechtliche Grundlagen oder das Verhalten bei Mängeln geht: Wer seine Rechte und Pflichten als Mieter kennt, hat bessere Chancen auf eine passende Wohnung und ein faires Mietverhältnis.

Gut informiert lässt sich die Wohnungssuche entspannter und erfolgreicher gestalten. Nutze deine Chancen – und erstelle jetzt dein persönliches Suchinserat auf 91ÊÓÆµ, um von Vermietern gefunden zu werden!

Hier haben wir die 10 häufigsten Fragen aus Mietersicht zusammengestellt:

Suche gezielt über Immobilienportale wie 91ÊÓÆµ und nutze Filter (z. B. Größe, Lage, Preis). Schnelligkeit bei der Bewerbung ist wichtig, da viele Wohnungen schnell vergeben sind. Eine wertvolle Unterstützung bei der Wohnungssuche bietet dir [WG-Gesucht+](/wgg-plus-shop.html): Mit höherer Sichtbarkeit, besseren Chancen durch die digitale Bewerbermappe und Nachrichten, die immer ganz oben im Postfach der Vermieterinnen und Vermieter landen – plus viele weitere Vorteile, die dich bei der erfolgreichen Wohnungssuche unterstützen.

Benötigt werden Selbstauskunft, Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Personalausweiskopie. Viele Vermieter verlangen auf 91ÊÓÆµ bereits vollständige Bewerbungsunterlagen für eine Einladung zur Besichtigung.

Die Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Sie kann in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden.

Mieterhöhungen müssen schriftlich angekündigt werden, dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten und unterliegen der Kappungsgrenze (max. 20 % in 3 Jahren). Mieter haben ein Widerspruchsrecht innerhalb von zwei Monaten.

Mängel sollten dem Vermieter schriftlich gemeldet werden. Bei Nichtbehebung ist unter Umständen Mietminderung möglich.

Der Vermieter darf nur mit vorheriger Ankündigung und triftigem Grund (z. B. Reparaturen, Besichtigungen) die Wohnung betreten. Ohne Zustimmung ist der Zutritt grundsätzlich verboten.

Umlagefähig sind z. B. Heizkosten, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister und Grundsteuer, wenn sie vertraglich vereinbart sind. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten oder Instandhaltungsrücklagen.

Für Mieter gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingehen.

Nach Ende des Mietverhältnisses und Klärung aller Abrechnungen ist die Kaution spätestens nach 3-6 Monaten zurückzuzahlen. In Einzelfällen kann eine angemessene Prüfungsfrist bis zu 12 Monate betragen.

Bei der Übergabe sollten alle Mängel dokumentiert, Zählerstände notiert und ein Übergabeprotokoll von beiden Parteien unterschrieben werden. Fotos bieten zusätzliche Beweissicherung.
Hinweis:
Unsere Inhalte werden sorgfältig recherchiert und regelmäßig aktualisiert. Sie dienen der allgemeinen Orientierung rund um Bonität und Wohnungssuche und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung.

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