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SCHUFA-Eintrag löschen: Rechte und Fristen

Nicht jeder SCHUFA-Eintrag kann sofort gelöscht werden – es gelten gesetzliche Fristen.

Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann die Wohnungssuche erheblich erschweren. Viele Betroffene fragen sich daher: Kann ich meinen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?

Wann ist eine Löschung möglich?

Grundsätzlich speichert die SCHUFA Informationen nur für bestimmte gesetzlich vorgesehene Zeiträume. Eine vorzeitige Löschung ist möglich, wenn:

  • Eintrag nachweislich falsch ist
  • Forderung bereits beglichen wurde und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
  • Speicherfrist abgelaufen ist

Welche Speicherfristen gelten?

Je nach Art des Eintrags gelten unterschiedliche Fristen. Viele Negativmerkmale werden nach drei Jahren gelöscht, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der Erledigung.

Um zu prüfen, welche Einträge aktuell gespeichert sind, können Sie eine kostenlose SCHUFA-Datenkopie anfordern.

Wie beantragt man eine Korrektur oder Löschung?

Verbraucher haben das Recht auf Berichtigung oder Löschung unrichtiger Daten. Dazu sollte:

  1. Die kostenlose Datenkopie geprüft werden
  2. Ein schriftlicher Antrag auf Korrektur gestellt werden
  3. Gegebenenfalls Nachweise beigefügt werden

Verbessert eine Löschung automatisch den SCHUFA-Score?

Ein entfernter negativer Eintrag kann sich positiv auf den SCHUFA-Score auswirken. Die konkrete Veränderung hängt jedoch von der gesamten Datensituation ab.

Welche Auskunft Vermieter bei der Wohnungssuche erwarten, lesen Sie hier: Welche SCHUFA-Auskunft braucht der Vermieter?

Bonitätsstatus für die Wohnungsbewerbung prüfen

Vor einer Bewerbung kann es sinnvoll sein, die eigene Bonität zu überprüfen und aktuelle Informationen bereitzuhalten.

Zum SCHUFA-µþ´Ç²Ô¾±³Ùä³Ù²õ³¦³ó±ð³¦°ì

Grundlagen zur SCHUFA und zum SCHUFA-Score finden Sie hier:

Alle Informationen zur SCHUFA im Überblick

Häufige Fragen zur Löschung eines SCHUFA-Eintrags

Nein. Nur fehlerhafte Einträge oder Einträge nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist können gelöscht werden.

In vielen Fällen drei Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Erledigung.

Die Korrektur fehlerhafter Daten ist kostenfrei.

Über die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.

Möglicherweise, aber der Score hängt von mehreren Faktoren ab.
Hinweis:
Unsere Inhalte werden sorgfältig recherchiert und regelmäßig aktualisiert. Sie dienen der allgemeinen Orientierung rund um Bonität und Wohnungssuche und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung.

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